Eigenheimforderung und Baufinanzierung

Alles zum Thema Eigenheimforderung und Baufinanzierung

Eigenheimzulage. Anträge beim Finanzamt

Anträge beim Finanzamt

Beantragt werden sämtliche Zulagen direkt beim Finanz­amt, wo Sie auch das ent­sprechende Formular erhalten. Eine einmalige Aktion genügt, denn nach der Bewilligung er­halten Sie die Förderung in der Folgezeit automatisch. Während die Überweisung der ersten Zulage meist eini­ge Monate nach der Beantra­gung erfolgt, sollten Sie in den Folgejahren jeweils den 15. März rot in Ihren Kalender eintragen. Zu diesem Termin öffnet der Finanzminister jeweils die Staatskasse und überweist die Förderbeträge. Vorsicht gilt bei der zeitlichen Planung von Kauf- oder Fer­tigstellungstermin und der Festlegung des Einzugsda­tums. Der achtjährige Förder­zeitraum beginnt nämlich mit der Fertigstellung beziehungs­weise dem Kauf der Immo­bilie. Beantragt werden kann die Eigenheimzulage aber nur ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie in Ihr Traumhaus einziehen. Vor allem beim Kauf eines Ob­jektes am Jahresende ist des­halb Eile angesagt. Ziehen Sie erst im neuen Jahr ein, geht Ihnen ein Jahr der Förderung verloren. Vermeiden läßt sich der Verlust aber, wenn im Kaufvertrag klar festgelegt wird, daß der Besitz an sowie alle Lasten, Nutzungen und Gefahren aus der Immobilie erst nach der Jahreswende auf Sie übergehen sollen. Gänzlich sparen können Sie sich solche Überlegungen, wenn Sie jährlich 60.000 Euro (ledig) bzw. 120.000 Euro (verheiratet) oder mehr verdienen. Denn Spitzenver­diener schließt der Gesetzge­ber von der Eigenheimförde­rung aus. Maßgeblich ist da­bei der steuerliche „Gesamt­betrag der Einkünfte”. Da zu dessen Ermittlung vom ge­samten Einkommen zunächst die Werbungskosten abgezo­gen werden, darf es brutto allerdings etwas mehr sein. Wird die Grenze dennoch überschritten, kann nur noch ein später unter den Betrag sinkendes Einkommen den Weg in die Förderung zumin­dest für die verbliebene Rest­förderungsdauer eröffnen. Ob Zulage oder nicht, dürfte je­doch in diesem Fall ohnehin nur eine untergeordnete Rolle spielen. Bewegen Sie sich in solchen Einkommensregionen, wird die Realisierung Ihrer Ei­genheimpläne wohl kaum von den Gnadengaben des Finanz­ministers abhängig sein.

 

 

 


Ökozulage

Ökozulage: Der Einbau energiesparender Haus­technik wird belohnt.
Als Nachweis muß dem Fi­nanzamt ein über den Archi­tekten oder Bauträger erhält­licher „Wärmebedarfsausweis” vorgelegt werden. Beachten sollten Sie das Verfallsdatum für diese „Öko”-Zulagen: Die Installation der Anlagen be­ziehungsweise die Anschaf­fung oder die Fertigstellung des Hauses muß bis späte­stens 31. Dezember 1998 er­folgen.
 

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Eigenheimzulage

Von allem etwas mehr darf es im Zweiten Förderungsweg sein. Hier eröffnet sich der Weg zum günstigen Geld auch noch, wenn das Einkommen um meist 40 bis 60 Prozent und die Wohnfläche um 20 Prozent über den gesetzlichen Richtwerten liegt. Allerdings fällt der Förderungssegen ge­ringer aus. Gezahlt werden wiederum Aufwendungsdar­lehen,  deren Höhe sich an der […]

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Fördertöpfe

Zum Teil sind die gesetzli­chen Einkommensgrenzen allerdings nur eine Vorgabe. Während viele Bundesländer es recht genau nehmen und nur eine Überschreitung von maximal 5 Prozent zulassen, drücken einige auch bei Ein­kommen, die um 20, 30 oder gar 60 Prozent höher liegen, noch ein Auge zu. Unter­schiedlich sind ebenfalls die Anforderungen an die familiä­re Situation. Kann […]

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Förderungsprogramme

Erster Förderweg
Viele Förderungsprogramme sehen allerdings vor, daß Sie ab dem 16. Jahr nach der Kreditauszahlung auf die Rest­schulden jährlich 6 Prozent Zinsen zahlen müssen - was allerdings immer noch günstig ist. Zusätzlich greifen Ihnen einige Bundesländer mit so­genannten Aufwendungszu­schüssen - die nicht zurück­gezahlt werden müssen - oder Aufwendungsdarlehen unter die Arme. Hierbei bekommen Sie den […]

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Förderprogramme

Die richtige Adresse
Welche Förderung unter wel­chen Bedingungen gewährt wird, können Sie am leichte­sten herausfinden, indem Sie sich direkt an die jeweils zu­ständige Behörde wenden. Je nach Bundesland sind dies entweder die bei den Ge­meinde- und Stadtverwaltun­gen ansässigen Wohnungs­ämter, die Kreisverwaltungs­behörden oder die mit der Vergabe und Verwaltung der Mittel beauftragten Investiti­onsbanken und Wohnungs­baukreditanstalten. Im Zwei­felsfall […]

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Wichtig: Anträge vor (!) Baubeginn stellen.

Erfolgt der erste Spatenstich, bevor Ihnen die Fördermittel offiziell zugesagt wurden, kön­nen Sie die staatliche Unter­stützung in der Regel ver­gessen - selbst wenn Sie an­sonsten alle Voraussetzungen erfüllen. Nur wenn die bewilli­gende Stelle einem vorzeitigen Baubeginn ausdrücklich zu­gestimmt hat, bleibt Ihnen die­se teure Erfahrung erspart.

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Die öffentlichen Woh­nungsbauförderung

Träumen Sie den Traum von Eigenheim, stellen bei der Prüfung der har­ten finanziellen Realitäten aber fest, daß zwischen Ihrem Er­sparten und dem zu finanzie­renden Gesamtaufwand eine zu große Lücke klafft? Den­noch sollten Sie die Flinte nicht vorschnell ins Korn wer­fen. Bevor Sie Ihre Pläne zu den Akten legen, lohnt es sich in jedem Fall zu […]

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Finanzierungsmög­lichkeiten

Wer den Bau der eigenen vier Wände plant, hat es heutzutage nicht mit „peanuts” zu tun. Auch ohne goldene Wasserhähne liegen die Gesamtkosten solcher Vorhaben regelmäßig bei mehreren hunderttausend Euro. Für Bau­herren ist es deshalb um so wichtiger, sich im Rahmen der finanziellen Planung nach Zu­schüssen und günstigen Finanzierungs- mög­lichkeiten umzuschauen. Ansprechpartner ist dabei vor […]

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