Anträge beim Finanzamt
Beantragt werden sämtliche Zulagen direkt beim FinanzÂamt, wo Sie auch das entÂsprechende Formular erhalten. Eine einmalige Aktion genügt, denn nach der Bewilligung erÂhalten Sie die Förderung in der Folgezeit automatisch. Während die Überweisung der ersten Zulage meist einiÂge Monate nach der BeantraÂgung erfolgt, sollten Sie in den Folgejahren jeweils den 15. März rot in Ihren Kalender eintragen. Zu diesem Termin öffnet der Finanzminister jeweils die Staatskasse und überweist die Förderbeträge. Vorsicht gilt bei der zeitlichen Planung von Kauf- oder FerÂtigstellungstermin und der Festlegung des EinzugsdaÂtums. Der achtjährige FörderÂzeitraum beginnt nämlich mit der Fertigstellung beziehungsÂweise dem Kauf der ImmoÂbilie. Beantragt werden kann die Eigenheimzulage aber nur ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie in Ihr Traumhaus einziehen. Vor allem beim Kauf eines ObÂjektes am Jahresende ist desÂhalb Eile angesagt. Ziehen Sie erst im neuen Jahr ein, geht Ihnen ein Jahr der Förderung verloren. Vermeiden läßt sich der Verlust aber, wenn im Kaufvertrag klar festgelegt wird, daß der Besitz an sowie alle Lasten, Nutzungen und Gefahren aus der Immobilie erst nach der Jahreswende auf Sie übergehen sollen. Gänzlich sparen können Sie sich solche Überlegungen, wenn Sie jährlich 60.000 Euro (ledig) bzw. 120.000 Euro (verheiratet) oder mehr verdienen. Denn SpitzenverÂdiener schließt der GesetzgeÂber von der EigenheimfördeÂrung aus. Maßgeblich ist daÂbei der steuerliche „GesamtÂbetrag der Einkünfte”. Da zu dessen Ermittlung vom geÂsamten Einkommen zunächst die Werbungskosten abgezoÂgen werden, darf es brutto allerdings etwas mehr sein. Wird die Grenze dennoch überschritten, kann nur noch ein später unter den Betrag sinkendes Einkommen den Weg in die Förderung zuminÂdest für die verbliebene RestÂförderungsdauer eröffnen. Ob Zulage oder nicht, dürfte jeÂdoch in diesem Fall ohnehin nur eine untergeordnete Rolle spielen. Bewegen Sie sich in solchen Einkommensregionen, wird die Realisierung Ihrer EiÂgenheimpläne wohl kaum von den Gnadengaben des FinanzÂministers abhängig sein.
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Von admin am 06.09.2007 um 19:39 Uhr
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Ökozulage: Der Einbau energiesparender HausÂtechnik wird belohnt.
Als Nachweis muß dem FiÂnanzamt ein über den ArchiÂtekten oder Bauträger erhältÂlicher „Wärmebedarfsausweis” vorgelegt werden. Beachten sollten Sie das Verfallsdatum für diese „Öko”-Zulagen: Die Installation der Anlagen beÂziehungsweise die AnschafÂfung oder die Fertigstellung des Hauses muß bis späteÂstens 31. Dezember 1998 erÂfolgen.
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Von admin
am 06.09.2007 um 19:35 Uhr
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Von allem etwas mehr darf es im Zweiten Förderungsweg sein. Hier eröffnet sich der Weg zum günstigen Geld auch noch, wenn das Einkommen um meist 40 bis 60 Prozent und die Wohnfläche um 20 Prozent über den gesetzlichen Richtwerten liegt. Allerdings fällt der Förderungssegen geÂringer aus. Gezahlt werden wiederum AufwendungsdarÂlehen, deren Höhe sich an der […]
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Von admin
am 06.09.2007 um 19:32 Uhr
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Zum Teil sind die gesetzliÂchen Einkommensgrenzen allerdings nur eine Vorgabe. Während viele Bundesländer es recht genau nehmen und nur eine Überschreitung von maximal 5 Prozent zulassen, drücken einige auch bei EinÂkommen, die um 20, 30 oder gar 60 Prozent höher liegen, noch ein Auge zu. UnterÂschiedlich sind ebenfalls die Anforderungen an die familiäÂre Situation. Kann […]
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Von admin
am 06.09.2007 um 19:29 Uhr
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Erster Förderweg
Viele Förderungsprogramme sehen allerdings vor, daß Sie ab dem 16. Jahr nach der Kreditauszahlung auf die RestÂschulden jährlich 6 Prozent Zinsen zahlen müssen - was allerdings immer noch günstig ist. Zusätzlich greifen Ihnen einige Bundesländer mit soÂgenannten AufwendungszuÂschüssen - die nicht zurückÂgezahlt werden müssen - oder Aufwendungsdarlehen unter die Arme. Hierbei bekommen Sie den […]
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Von admin
am 06.09.2007 um 19:27 Uhr
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Die richtige Adresse
Welche Förderung unter welÂchen Bedingungen gewährt wird, können Sie am leichteÂsten herausfinden, indem Sie sich direkt an die jeweils zuÂständige Behörde wenden. Je nach Bundesland sind dies entweder die bei den GeÂmeinde- und StadtverwaltunÂgen ansässigen WohnungsÂämter, die KreisverwaltungsÂbehörden oder die mit der Vergabe und Verwaltung der Mittel beauftragten InvestitiÂonsbanken und WohnungsÂbaukreditanstalten. Im ZweiÂfelsfall […]
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Von admin
am 06.09.2007 um 19:17 Uhr
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Erfolgt der erste Spatenstich, bevor Ihnen die Fördermittel offiziell zugesagt wurden, könÂnen Sie die staatliche UnterÂstützung in der Regel verÂgessen - selbst wenn Sie anÂsonsten alle Voraussetzungen erfüllen. Nur wenn die bewilliÂgende Stelle einem vorzeitigen Baubeginn ausdrücklich zuÂgestimmt hat, bleibt Ihnen dieÂse teure Erfahrung erspart.
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Von admin
am 06.09.2007 um 19:08 Uhr
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Träumen Sie den Traum von Eigenheim, stellen bei der Prüfung der harÂten finanziellen Realitäten aber fest, daß zwischen Ihrem ErÂsparten und dem zu finanzieÂrenden Gesamtaufwand eine zu große Lücke klafft? DenÂnoch sollten Sie die Flinte nicht vorschnell ins Korn werÂfen. Bevor Sie Ihre Pläne zu den Akten legen, lohnt es sich in jedem Fall zu […]
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Von admin
am 06.09.2007 um 19:05 Uhr
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Wer den Bau der eigenen vier Wände plant, hat es heutzutage nicht mit „peanuts” zu tun. Auch ohne goldene Wasserhähne liegen die Gesamtkosten solcher Vorhaben regelmäßig bei mehreren hunderttausend Euro. Für BauÂherren ist es deshalb um so wichtiger, sich im Rahmen der finanziellen Planung nach ZuÂschüssen und günstigen Finanzierungs- mögÂlichkeiten umzuschauen. Ansprechpartner ist dabei vor […]
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Von admin
am 06.09.2007 um 18:25 Uhr
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