Eigenheimforderung und Baufinanzierung

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Die öffentlichen Woh­nungsbauförderung

Träumen Sie den Traum von Eigenheim, stellen bei der Prüfung der har­ten finanziellen Realitäten aber fest, daß zwischen Ihrem Er­sparten und dem zu finanzie­renden Gesamtaufwand eine zu große Lücke klafft? Den­noch sollten Sie die Flinte nicht vorschnell ins Korn wer­fen. Bevor Sie Ihre Pläne zu den Akten legen, lohnt es sich in jedem Fall zu prüfen, ob staatliche Fördermaßnah­men nicht doch noch eine positive Entscheidung ermög­lichen. Umfangreiche finanzi­elle Unterstützung bieten zum Beispiel die Bundesländer im Rahmen der öffentlichen Woh­nungsbauförderung an. Um in deren Genuß zu kommen, müssen Sie zuvor allerdings eine ganze Reihe Hürden nehmen. Selbst die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen nützt Ihnen zudem nichts, wenn der Fördertopf des lau­fenden Jahres bereits leer ist. Ein Rechtsanspruch auf die günstigen Gelder besteht nämlich nicht. Als Ausweg bleibt dann nur noch, sich in Geduld zu üben und auf das nächste Jahr zu warten. Ist der Bau des Eigenheimes aus­schließlich mit Hilfe der staat­lichen Zuschüsse möglich, sollten Sie deshalb keinesfalls vor deren Bewilligung irgend­welche anderweitigen vertrag­lichen Verpflichtungen einge­hen. Um solche Situationen von vornherein zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig über die Aussichten auf eine Förderung zum ge­planten Zeitpunkt zu infor­mieren. Dies empfiehlt sich ohnehin, weil der Beginn des Hausbaus ebenfalls auf den Zeitpunkt des Förderantrages abgestimmt werden will.


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