Eigenheimforderung und Baufinanzierung

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Eigenheimzulage

Von allem etwas mehr darf es im Zweiten Förderungsweg sein. Hier eröffnet sich der Weg zum günstigen Geld auch noch, wenn das Einkommen um meist 40 bis 60 Prozent und die Wohnfläche um 20 Prozent über den gesetzlichen Richtwerten liegt. Allerdings fällt der Förderungssegen ge­ringer aus. Gezahlt werden wiederum Aufwendungsdar­lehen,  deren Höhe sich an der förderungsfähigen Wohn­fläche orientiert, und zinsfreie oder zinsbegünstigte Darle­hen - diesmal aus sogenann­ten nichtöffentlichen Mitteln. Einige Länder machen gar ei­nen dritten Förderweg auf, der aber bei unterschiedlicher Förderhöhe wieder die glei­chen Instrumente bietet. Wesentlich überschaubarer fällt im Vergleich zur Förde­rung durch die Bundesländer die Bezuschussung durch den Bund aus. Seit dem 1. Januar 1996 heißt hier das Zauber­wort „Eigenheimzulage”. Die­se setzt sich aus einer Grund­förderung und einer Kinder-zuiage zusammen und wird in ihrer Höhe - im Gegensatz zur alten steuerlichen 10e-Förderung - unabhängig von Ihrem Einkommen gezahlt.


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