Eigenheimzulage
Von allem etwas mehr darf es im Zweiten Förderungsweg sein. Hier eröffnet sich der Weg zum günstigen Geld auch noch, wenn das Einkommen um meist 40 bis 60 Prozent und die Wohnfläche um 20 Prozent über den gesetzlichen Richtwerten liegt. Allerdings fällt der Förderungssegen geÂringer aus. Gezahlt werden wiederum AufwendungsdarÂlehen, deren Höhe sich an der förderungsfähigen WohnÂfläche orientiert, und zinsfreie oder zinsbegünstigte DarleÂhen - diesmal aus sogenannÂten nichtöffentlichen Mitteln. Einige Länder machen gar eiÂnen dritten Förderweg auf, der aber bei unterschiedlicher Förderhöhe wieder die gleiÂchen Instrumente bietet. Wesentlich überschaubarer fällt im Vergleich zur FördeÂrung durch die Bundesländer die Bezuschussung durch den Bund aus. Seit dem 1. Januar 1996 heißt hier das ZauberÂwort „Eigenheimzulage”. DieÂse setzt sich aus einer GrundÂförderung und einer Kinder-zuiage zusammen und wird in ihrer Höhe - im Gegensatz zur alten steuerlichen 10e-Förderung - unabhängig von Ihrem Einkommen gezahlt.