Eigenheimzulage. Anträge beim Finanzamt
Anträge beim Finanzamt
Beantragt werden sämtliche Zulagen direkt beim FinanzÂamt, wo Sie auch das entÂsprechende Formular erhalten. Eine einmalige Aktion genügt, denn nach der Bewilligung erÂhalten Sie die Förderung in der Folgezeit automatisch. Während die Überweisung der ersten Zulage meist einiÂge Monate nach der BeantraÂgung erfolgt, sollten Sie in den Folgejahren jeweils den 15. März rot in Ihren Kalender eintragen. Zu diesem Termin öffnet der Finanzminister jeweils die Staatskasse und überweist die Förderbeträge. Vorsicht gilt bei der zeitlichen Planung von Kauf- oder FerÂtigstellungstermin und der Festlegung des EinzugsdaÂtums. Der achtjährige FörderÂzeitraum beginnt nämlich mit der Fertigstellung beziehungsÂweise dem Kauf der ImmoÂbilie. Beantragt werden kann die Eigenheimzulage aber nur ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie in Ihr Traumhaus einziehen. Vor allem beim Kauf eines ObÂjektes am Jahresende ist desÂhalb Eile angesagt. Ziehen Sie erst im neuen Jahr ein, geht Ihnen ein Jahr der Förderung verloren. Vermeiden läßt sich der Verlust aber, wenn im Kaufvertrag klar festgelegt wird, daß der Besitz an sowie alle Lasten, Nutzungen und Gefahren aus der Immobilie erst nach der Jahreswende auf Sie übergehen sollen. Gänzlich sparen können Sie sich solche Überlegungen, wenn Sie jährlich 60.000 Euro (ledig) bzw. 120.000 Euro (verheiratet) oder mehr verdienen. Denn SpitzenverÂdiener schließt der GesetzgeÂber von der EigenheimfördeÂrung aus. Maßgeblich ist daÂbei der steuerliche „GesamtÂbetrag der Einkünfte”. Da zu dessen Ermittlung vom geÂsamten Einkommen zunächst die Werbungskosten abgezoÂgen werden, darf es brutto allerdings etwas mehr sein. Wird die Grenze dennoch überschritten, kann nur noch ein später unter den Betrag sinkendes Einkommen den Weg in die Förderung zuminÂdest für die verbliebene RestÂförderungsdauer eröffnen. Ob Zulage oder nicht, dürfte jeÂdoch in diesem Fall ohnehin nur eine untergeordnete Rolle spielen. Bewegen Sie sich in solchen Einkommensregionen, wird die Realisierung Ihrer EiÂgenheimpläne wohl kaum von den Gnadengaben des FinanzÂministers abhängig sein.