Eigenheimforderung und Baufinanzierung

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Eigenheimzulage. Anträge beim Finanzamt

Anträge beim Finanzamt

Beantragt werden sämtliche Zulagen direkt beim Finanz­amt, wo Sie auch das ent­sprechende Formular erhalten. Eine einmalige Aktion genügt, denn nach der Bewilligung er­halten Sie die Förderung in der Folgezeit automatisch. Während die Überweisung der ersten Zulage meist eini­ge Monate nach der Beantra­gung erfolgt, sollten Sie in den Folgejahren jeweils den 15. März rot in Ihren Kalender eintragen. Zu diesem Termin öffnet der Finanzminister jeweils die Staatskasse und überweist die Förderbeträge. Vorsicht gilt bei der zeitlichen Planung von Kauf- oder Fer­tigstellungstermin und der Festlegung des Einzugsda­tums. Der achtjährige Förder­zeitraum beginnt nämlich mit der Fertigstellung beziehungs­weise dem Kauf der Immo­bilie. Beantragt werden kann die Eigenheimzulage aber nur ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie in Ihr Traumhaus einziehen. Vor allem beim Kauf eines Ob­jektes am Jahresende ist des­halb Eile angesagt. Ziehen Sie erst im neuen Jahr ein, geht Ihnen ein Jahr der Förderung verloren. Vermeiden läßt sich der Verlust aber, wenn im Kaufvertrag klar festgelegt wird, daß der Besitz an sowie alle Lasten, Nutzungen und Gefahren aus der Immobilie erst nach der Jahreswende auf Sie übergehen sollen. Gänzlich sparen können Sie sich solche Überlegungen, wenn Sie jährlich 60.000 Euro (ledig) bzw. 120.000 Euro (verheiratet) oder mehr verdienen. Denn Spitzenver­diener schließt der Gesetzge­ber von der Eigenheimförde­rung aus. Maßgeblich ist da­bei der steuerliche „Gesamt­betrag der Einkünfte”. Da zu dessen Ermittlung vom ge­samten Einkommen zunächst die Werbungskosten abgezo­gen werden, darf es brutto allerdings etwas mehr sein. Wird die Grenze dennoch überschritten, kann nur noch ein später unter den Betrag sinkendes Einkommen den Weg in die Förderung zumin­dest für die verbliebene Rest­förderungsdauer eröffnen. Ob Zulage oder nicht, dürfte je­doch in diesem Fall ohnehin nur eine untergeordnete Rolle spielen. Bewegen Sie sich in solchen Einkommensregionen, wird die Realisierung Ihrer Ei­genheimpläne wohl kaum von den Gnadengaben des Finanz­ministers abhängig sein.

 

 

 


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