Die richtige Adresse
Welche Förderung unter welÂchen Bedingungen gewährt wird, können Sie am leichteÂsten herausfinden, indem Sie sich direkt an die jeweils zuÂständige Behörde wenden. Je nach Bundesland sind dies entweder die bei den GeÂmeinde- und StadtverwaltunÂgen ansässigen WohnungsÂämter, die KreisverwaltungsÂbehörden oder die mit der Vergabe und Verwaltung der Mittel beauftragten InvestitiÂonsbanken und WohnungsÂbaukreditanstalten. Im ZweiÂfelsfall wird Ihnen Ihre HausÂbank die richtige Anlaufstelle nennen können. Haben Sie den Ansprechpartner gefunÂden, erhalten Sie dort InforÂmationen über die verschieÂdenen Förderprogramme und -Voraussetzungen. Die vielen Bauherren lange Abende beÂscherenden Antragsformulare müssen häufig im BuchhanÂdel gekauft werden. Als gemeinsamen Nenner hat die Förderung in allen Ländern die Regelungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG). Dieses unterteilt die staatlichen Zuwendungen in zwei Förderwege. Die meisten Mittel bietet dabei der sogeÂnannte „Erste FörderungsÂweg”. Hier erhalten Sie ÖffentÂliche Mittel in Form zinsbeÂgünstigter oder gar zinsloser Darlehen, die oftmals mit anÂfänglich einem Prozent pro Jahr zu tilgen sind.
Von admin am 06.09.2007 um 19:17 Uhr
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