Eigenheimforderung und Baufinanzierung

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Förderprogramme

Die richtige Adresse

Welche Förderung unter wel­chen Bedingungen gewährt wird, können Sie am leichte­sten herausfinden, indem Sie sich direkt an die jeweils zu­ständige Behörde wenden. Je nach Bundesland sind dies entweder die bei den Ge­meinde- und Stadtverwaltun­gen ansässigen Wohnungs­ämter, die Kreisverwaltungs­behörden oder die mit der Vergabe und Verwaltung der Mittel beauftragten Investiti­onsbanken und Wohnungs­baukreditanstalten. Im Zwei­felsfall wird Ihnen Ihre Haus­bank die richtige Anlaufstelle nennen können. Haben Sie den Ansprechpartner gefun­den, erhalten Sie dort Infor­mationen über die verschie­denen Förderprogramme und -Voraussetzungen. Die vielen Bauherren lange Abende be­scherenden Antragsformulare müssen häufig im Buchhan­del gekauft werden. Als gemeinsamen Nenner hat die Förderung in allen Ländern die Regelungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG). Dieses unterteilt die staatlichen Zuwendungen in zwei Förderwege. Die meisten Mittel bietet dabei der soge­nannte „Erste Förderungs­weg”. Hier erhalten Sie Öffent­liche Mittel in Form zinsbe­günstigter oder gar zinsloser Darlehen, die oftmals mit an­fänglich einem Prozent pro Jahr zu tilgen sind.


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