Eigenheimforderung und Baufinanzierung

Alles zum Thema Eigenheimforderung und Baufinanzierung

Fördertöpfe

Zum Teil sind die gesetzli­chen Einkommensgrenzen allerdings nur eine Vorgabe. Während viele Bundesländer es recht genau nehmen und nur eine Überschreitung von maximal 5 Prozent zulassen, drücken einige auch bei Ein­kommen, die um 20, 30 oder gar 60 Prozent höher liegen, noch ein Auge zu. Unter­schiedlich sind ebenfalls die Anforderungen an die familiä­re Situation. Kann in einigen Ländern praktisch jeder an die Fördertöpfe gelangen, öff­nen andere die Staatsscha­tulle nur, wenn mindestens drei Sprößlinge ihre Füße un­ter Ihren Tisch strecken. Be­schränkungen bestehen auch im Hinblick auf das geplante Eigenheim. So darf die Wohn­fläche bei einem Vierperso­nenhaushalt 130 Quadratme­ter nicht überschreiten. Je­dem weiteren Familienmit­glied werden weitere 20 Qua­dratmeter zugestanden.

 


Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA.