Förderungsprogramme
Erster Förderweg
Viele Förderungsprogramme sehen allerdings vor, daß Sie ab dem 16. Jahr nach der Kreditauszahlung auf die RestÂschulden jährlich 6 Prozent Zinsen zahlen müssen - was allerdings immer noch günstig ist. Zusätzlich greifen Ihnen einige Bundesländer mit soÂgenannten AufwendungszuÂschüssen - die nicht zurückÂgezahlt werden müssen - oder Aufwendungsdarlehen unter die Arme. Hierbei bekommen Sie den Kreditbetrag nicht auf einen Schlag, sondern raÂtenweise zur laufenden EntÂlastung Ihrer HaushaltskasÂse überwiesen. Meist geht dies über 15 Jahre so, wobei sich die Unterstützung von Jahr zu Jahr um 1/15 verrin gert. Um in den Genuß des Ersten Förderungsweges zu kommen, dürfen Sie allerdings nicht gerade zu den GroßverÂdienern gehören. So sieht das Zweite Wohnungsbaugesetz zum Beispiel für eine vierköpÂfige Familie eine EinkommensÂgrenze von 49.400 Euro jährÂlich vor. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 8.000 Euro. Auch als relativ frisch Verheiratete bekommen Sie einen Bonus von zusätzÂlich 8.000 Euro. VoraussetÂzung: Ihr Ja-Wort darf nicht länger als fünf Jahre zurückÂliegen, und beide Partner dürÂfen die magische Altersgrenze von 40 noch nicht erreicht haÂben. Maßgeblich sind bei der Ermittlung des persönlichen Einkommens allerdings nicht Ihre Bruttoeinkünfte, sondern ein nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ermittelnÂdes Einkommen. AusgangsÂpunkt ist zwar das BruttoeinÂkommen, hiervon können allerÂdings anfallende WerbungsÂkosten sowie pauschal weiÂtere 30 Prozent abgezogen werden, wenn Sie auf Ihr EinÂkommen Steuern zahlen und Pflichtbeiträge in die gesetzliÂche Kranken- und RentenverÂsicherung leisten.