Eigenheimforderung und Baufinanzierung

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Förderungsprogramme

Erster Förderweg

Viele Förderungsprogramme sehen allerdings vor, daß Sie ab dem 16. Jahr nach der Kreditauszahlung auf die Rest­schulden jährlich 6 Prozent Zinsen zahlen müssen - was allerdings immer noch günstig ist. Zusätzlich greifen Ihnen einige Bundesländer mit so­genannten Aufwendungszu­schüssen - die nicht zurück­gezahlt werden müssen - oder Aufwendungsdarlehen unter die Arme. Hierbei bekommen Sie den Kreditbetrag nicht auf einen Schlag, sondern ra­tenweise zur laufenden Ent­lastung Ihrer Haushaltskas­se überwiesen. Meist geht dies über 15 Jahre so, wobei sich die Unterstützung von Jahr zu Jahr um 1/15 verrin gert. Um in den Genuß des Ersten Förderungsweges zu kommen, dürfen Sie allerdings nicht gerade zu den Großver­dienern gehören. So sieht das Zweite Wohnungsbaugesetz zum Beispiel für eine vierköp­fige Familie eine Einkommens­grenze von 49.400 Euro jähr­lich vor. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 8.000 Euro. Auch als relativ frisch Verheiratete bekommen Sie einen Bonus von zusätz­lich 8.000 Euro. Vorausset­zung: Ihr Ja-Wort darf nicht länger als fünf Jahre zurück­liegen, und beide Partner dür­fen die magische Altersgrenze von 40 noch nicht erreicht ha­ben. Maßgeblich sind bei der Ermittlung des persönlichen Einkommens allerdings nicht Ihre Bruttoeinkünfte, sondern ein nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ermitteln­des Einkommen. Ausgangs­punkt ist zwar das Bruttoein­kommen, hiervon können aller­dings anfallende Werbungs­kosten sowie pauschal wei­tere 30 Prozent abgezogen werden, wenn Sie auf Ihr Ein­kommen Steuern zahlen und Pflichtbeiträge in die gesetzli­che Kranken- und Rentenver­sicherung leisten.

 

 


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