Eigenheimforderung und Baufinanzierung

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Ökozulage

Ökozulage: Der Einbau energiesparender Haus­technik wird belohnt.

Als Nachweis muß dem Fi­nanzamt ein über den Archi­tekten oder Bauträger erhält­licher „Wärmebedarfsausweis” vorgelegt werden. Beachten sollten Sie das Verfallsdatum für diese „Öko”-Zulagen: Die Installation der Anlagen be­ziehungsweise die Anschaf­fung oder die Fertigstellung des Hauses muß bis späte­stens 31. Dezember 1998 er­folgen.

 


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