Ökozulage
Ökozulage: Der Einbau energiesparender HausÂtechnik wird belohnt.
Als Nachweis muß dem FiÂnanzamt ein über den ArchiÂtekten oder Bauträger erhältÂlicher „Wärmebedarfsausweis” vorgelegt werden. Beachten sollten Sie das Verfallsdatum für diese „Öko”-Zulagen: Die Installation der Anlagen beÂziehungsweise die AnschafÂfung oder die Fertigstellung des Hauses muß bis späteÂstens 31. Dezember 1998 erÂfolgen.