Wichtig: Anträge vor (!) Baubeginn stellen.
Erfolgt der erste Spatenstich, bevor Ihnen die Fördermittel offiziell zugesagt wurden, könÂnen Sie die staatliche UnterÂstützung in der Regel verÂgessen - selbst wenn Sie anÂsonsten alle Voraussetzungen erfüllen. Nur wenn die bewilliÂgende Stelle einem vorzeitigen Baubeginn ausdrücklich zuÂgestimmt hat, bleibt Ihnen dieÂse teure Erfahrung erspart.