Eigenheimforderung und Baufinanzierung

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Wichtig: Anträge vor (!) Baubeginn stellen.

Erfolgt der erste Spatenstich, bevor Ihnen die Fördermittel offiziell zugesagt wurden, kön­nen Sie die staatliche Unter­stützung in der Regel ver­gessen - selbst wenn Sie an­sonsten alle Voraussetzungen erfüllen. Nur wenn die bewilli­gende Stelle einem vorzeitigen Baubeginn ausdrücklich zu­gestimmt hat, bleibt Ihnen die­se teure Erfahrung erspart.


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